Zusatzvereinbarung zum AVV für Ariadne für das Vorgangsmanagement (V1.26- gültig ab 01.10.2026)
Präambel
Die Parteien haben einen Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag für Ariadne gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen (nachfolgend „Haupt‑AVV“).
Der Auftraggeber beabsichtigt, das optional erhältliche Vorgangsmanagement zur Unterstützung beim Aufbau und Betrieb für die Module Auditmanagement, Maßnahmenmanagement und Risikomanagement zu nutzen, so dass es einer Ergänzung des Haupt-AVV bedarf.
Dazu nachfolgend im Einzelnen:
§ 1 Vertragsgegenstand, Rangfolge
1.1 Für das Vorgangsmanagement gelten der Haupt‑AVV und diese Zusatzvereinbarung gemeinsam. Diese Zusatzvereinbarung regelt dabei ausschließlich die hier genannten Ergänzungen (insbesondere die zusätzlichen Unterauftragnehmer gemäß Anlage 1). Soweit der Haupt‑AVV und diese Zusatzvereinbarung für das Vorgangsmanagement unterschiedliche Regelungen enthalten, hat diese Zusatzvereinbarung Vorrang.
1.2 Die Laufzeit dieser Zusatzvereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des Haupt‑AVV und gilt für die Dauer der Nutzung des Vorgangsmanagements; darüber hinaus gelten die im Haupt‑AVV vorgesehenen Nachwirkungs‑ und Vertraulichkeitspflichten entsprechend.
§ 2 Umfang und Zweck der Verarbeitung im Vorgangsmanagement
2.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber im Rahmen des Vorgangsmanagements Leistungen zur Unterstützung bei der Abbildung, Pflege und Nutzung von Vorgangsmanagement‑bezogenen Informationen und Prozessen (z. B. strukturierte Informationen, Dokumentation, Auswertungen, Unterstützungsfunktionen).
2.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten für das Vorgangsmanagement ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers, wie im Haupt‑AVV geregelt.
§ 3 Art der verarbeiteten Daten, Kreis der betroffenen Personen
Die Art(en) der personenbezogenen Daten sowie die Kategorien betroffener Personen entsprechen den im Haupt‑AVV in Anlage 1 beschriebenen Kategorien.
§ 4 Einsatz von Unterauftragnehmern für das Vorgangsmanagement
4.1 Für den Einsatz von Unterauftragnehmern sowie für die Information über beabsichtigte Hinzuziehungen/Ersetzungen und ein etwaiges Einspruchsrecht gelten die Regelungen des Haupt‑AVV, insbesondere die dortigen Bestimmungen zum Einsatz von Subunternehmern, entsprechend.
4.2 Ergänzend zu den im Haupt‑AVV in Anlage 3 – Genehmigte Subunternehmer benannten Unterauftragnehmern werden für das Vorgangsmanagement zusätzlich die in Anlage 1 dieser Zusatzvereinbarung genannten Unterauftragnehmer eingesetzt.
4.3 Soweit Unterauftragnehmer außerhalb der EU/des EWR ansässig sind oder ein Zugriff aus einem Drittland nicht ausgeschlossen werden kann, erfolgt eine Datenübermittlung in Drittländer nur nach Maßgabe der im Haupt‑AVV vorgesehenen Anforderungen an Übermittlungen in Drittländer.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Die im Haupt‑AVV vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen (insbesondere Anlage 2) gelten auch für das Vorgangsmanagement.
§ 6 Schlussbestimmungen
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Haupt-AVV.
Anlage 1 – Zusätzliche genehmigte Unterauftragnehmer für das Vorgangsmanagement
Der Auftragnehmer nimmt für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers Leistungen von Dritten in Anspruch, die in seinem Auftrag Daten verarbeiten („Unterauftragnehmer“). Ergänzend zu den im Haupt‑AVV in Anlage 3 benannten Unterauftragnehmern werden für das Vorgangsmanagement zusätzlich die nachfolgend genannten weiteren Auftragsverarbeiter eingesetzt, deren Beauftragung der Auftraggeber genehmigt:
Anschrift
Leistungsbeschreibung
Ort der Leistungserbringung / Übermittlungsinstrument
Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG
Anschrift
Stiftsbergstraße 1
74172 Neckarsulm
(vormals STACKIT GmbH & Co. KG)
Leistungsbeschreibung
Betrieb von Rechenzentren für den Ariadne Software-as-a-Service
Ort der Leistungserbringung / Übermittlungsinstrument
Deutschland, Österreich
axilaris GmbH
Anschrift
Moritzstraße 24
09111 Chemnitz
(vormals managedhosting.de GmbH)
Leistungsbeschreibung
Betrieb von Rechenzentren für den Ariadne Software-as-a-Service
Ort der Leistungserbringung / Übermittlungsinstrument
Deutschland
Spotler Group BV
Anschrift
Henri Faasdreef 312
2492 JP Den Haag
Niederlande
(vormals Flowmailer B.V.)
Leistungsbeschreibung
Versand von E-Mail-Benachrichtigungen aus der Software Ariadne
Ort der Leistungserbringung / Übermittlungsinstrument
Niederlande
Mixpanel, Inc.
Anschrift
One Front Street, 28th Floor
San Francisco, CA 94111
USA
Das Unternehmen hat sich dem Data Privacy Framework unterworfen.
Leistungsbeschreibung
Identifizieren häufig genutzter Funktionalitäten und verbreiteter Anwendungsszenarien in Ariadne zur kundengerechten Steuerung der Produktentwicklung
Ort der Leistungserbringung / Übermittlungsinstrument
EU
Product Fruits s.r.o.
Anschrift
Rozdělovská 1999/7
Břevnov
169 00 Prag
Tschechien
Leistungsbeschreibung
Anzeigen und Kommunizieren von Neuigkeiten und Änderungen in der Software Ariadne
Ort der Leistungserbringung / Übermittlungsinstrument
EU


